29.01.2026 | News
Neue Blutspendekriterien ab 1. Februar 2026 – mehr Menschen dürfen Blut spenden
Ab dem 1. Februar 2026 treten in der Schweiz geänderte Regeln zur Blutspendekriterien in Kraft. Nach über zwei Jahrzehnten werden zentrale Ausschlusskriterien gestrichen oder gelockert – basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Was ändert sich ab dem 1. Februar 2026?
Die geänderten Kritierien erlauben vielen Menschen die Blutspende, die bisher ausgeschlossen waren. Grundlage der Anpassung sind neue wissenschaftliche Daten, die zeigen, dass z.B. das Risiko einer Übertragung der Variante der Creutzfeldt‑Jakob‑Krankheit (vCJK) über Blut heute als äusserst gering gilt.
1. Nach Bluttransfusion wieder spenden
Bisher galt ein dauerhafter Ausschluss nach einer erhaltenen Bluttransfusion. Neu können Sie nach einer Wartefrist von vier Monaten wieder Blut spenden, unabhängig davon, in welchem Land die Transfusion erfolgt ist.
2. UK‑Aufenthalte kein Ausschluss mehr
Längere Aufenthalte im Vereinigten Königreich (UK) zwischen 1980 und 1996 waren bislang ein dauerhafter Spendeausschluss. Diese Regel entfällt. Personen mit entsprechenden Aufenthalten können ohne Wartefrist Blut spenden.
3. Neurochirurgische Eingriffe
Neurochirurgische Eingriffe mit Eröffnung der Dura Mater (z. B. Operationen am Gehirn oder Rückenmark) galten bisher als dauerhafter Ausschlussgrund. Neu dürfen Betroffene nach einer Wartefrist von 12 Monaten wieder Blut spenden, sofern der Eingriff in der Schweiz durchgeführt wurde. Ausgeschlossen werden weiterhin Personen nach solchen Eingriffen, wenn diese im Ausland durchgeführt worden sind.
4. Zahnimplantate in der Schweiz
Personen, die nach 1993 in der Schweiz ein Zahnimplantat erhalten haben (bei dem Gewebe oder Derivate menschlichen oder tierischen Ursprungs verwendet wurden), können wieder spenden. Die Wartefrist beträgt dabei mindestens zwei Wochen, je nach Eingriff.
Warum wurden die Regeln angepasst?
Die bisherigen Ausschlusskriterien basierten auf dem früher angenommenen Risiko der Übertragung der vCJK über Blut. Diese Sorge entsprach den damals verfügbaren Daten, insbesondere aufgrund der BSE‑Krise im Vereinigten Königreich Ende des 20. Jahrhunderts. Internationale wissenschaftliche Erkenntnisse und eine verbesserte epidemiologische Datenlage zeigen jedoch seit vielen Jahren, dass transfusionsbedingte Übertragungen praktisch nicht mehr vorkommen und das Risiko heute als sehr gering gilt. In der Schweiz wurde bislang kein einziger Fall von vCJK gemeldet.
Eine Fachgruppe aus Spezialistinnen und Spezialisten der Transfusionsmedizin und Infektiologie hat diese Daten umfassend ausgewertet und die Anpassungen empfohlen. Die Änderungen wurden vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic genehmigt.
Sicherheit bleibt zentral
Auch mit den neuen Kriterien bleiben Blutspenden in der Schweiz an strenge Auswahl‑ und Kontrollprozesse gebunden. Ihre Sicherheit sowie die der Empfängerinnen und Empfänger hat weiterhin oberste Priorität.

